Datenschutz
Erfassung von Daten
Sie können die Internetseite www.asgebaeudetechnik.de grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer persönlichen Daten nutzen.Es findet keine personenbezogene Auswertung der Informationen statt.
Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten
Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zur Verfügung stellen, zum Beispiel im Rahmen der Zusendung von E-Mails. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert. Die Sicherheit der Daten, die uns per Internet übermittelt werden, kann nicht gewährleistet werden. Es besteht jedoch die Garantie, dass überlieferte Daten nur zweckgemäß und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genutzt und verarbeitet werden.
Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Daten, die nicht der Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden nach Wegfall der beschriebenen Zweckbindung gelöscht.
Server-Log-Files
Der Provider der Internetseite erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
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Browsertyp und Browserversion
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verwendetes Betriebssystem
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Referrer URL
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Hostname des zugreifenden Rechners
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Uhrzeit der Serveranfrage
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Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
Web-Analyse-Software
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Cookies
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Schlichtungsverfahren
Die Europäische Kommission betreibt unter https://webgate.ec.europa.eu eine Online-Plattform zur Streitbeilegung. Verbraucher finden hier Hilfe, wenn sie Streitigkeiten klären möchten. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
24.05.2018